Bauangelegenheiten

Bauanzeigen:

Anzeigepflichtige Vorhaben sind gemäß § 15 NÖ BO für NÖ mindestens 8 Wochen vor dem Beginn ihrer Ausführung der Baubehörde schriftlich anzuzeigen.
Z.B.: Aufstellung von Gerätehütten und Gewächshäusern mit einer Grundrissfläche bis zu 10 m² und einer Gebäudehöhe bis zu 3 m auf Grundstücken im Bauland. Die Aufstellung von Wärmeerzeugern von Zentralheizungsanlagen. Die Aufstellung von TV-Satellitenantennen und Solaranlagen oder deren Anbringung an Bauwerken.

Ausgenommen:  Nach § 17 Abs. 1 Z. 9  der NÖ  BO  ist im Bauland außerhalb des vorderen Bauwichs die Errichtung und Aufstellung von je einer Gerätehütte pro Gründstück mit  einer Grundrissfläche bis zu 10 m² und einer Gebäudehöhe bis zu 3 m bewilligungs- und anzeigefrei!

Bitte mitbringen:

  • Anzeige formlos,
  • Skizze des Bauvorhabens

Baubewilligungsansuchen:

Bitte mitbringen:

  • Formular "Ansuchen um Baubewilligung",
  • Bauplan in 3-facher Ausfertigung,
  • Baubeschreibung in 3-facher Ausfertigung

Ansuchen € 14,30.
Pläne je nach Ausgestaltung - € 3,90 /Bogen bzw. Beilage.
Baubeschreibung € 3,90/Bogen.

 

 

 

Zuständig

Förderungen